Bayerisches Naturschutzgesetz
23. August 2011 Rubrik: Öffentliche Nachrichten, Intern Nachrichten
Zum Ende des vergangenen Jahres 2010 wurde im Bayerischen Landtag und bei Fachgesprächen mit Verbänden und Parteien über die Novellierung des BayNatSchG beraten. Um fachlich kompetent gerade im Konflikt mit dem Einsatz der Agro-Gentechnik und dem Naturschutzrecht Belange der Imkerei im BayNatSchG zu berücksichtigen, bestellte der Landesverband Bayer. Imker e.V. Herrn Dr. jur. Christoph Palme, Tübingen, als Sachverständigen. Dr. Palme ist anerkannter wissenschaftlicher Berater für Umweltrecht.